§ 6 Benutzungsgebühr
(1) Für die Benutzung der Hanse-Bibliothek sind wahlweise zu zahlen:
- Eine Gebühr Jahresgebühr in Höhe von 12,00 € oder
- Eine Quartalsgebühr in Höhe von 3,00 €
- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die Benutzung der Bibliothek
kostenlos.
§ 7 Vorbestellungen
(1) Vorbestellungen sind gebührenpflichtig.
(2) Die Gebühr beträgt pro Vorbestellung 1,00 €
§ 8 Sonstige Leistungen
(1) Sonstige Leistungen wie Kopien/Ausdrucke, Fernleihbestellungen und die
Internetnutzung sind gebührenpflichtig.
(2) Die Gebühr beträgt:
- Kopien / Ausdrucke je A 4 Seite, schwarz 0,10 €
- Kopien / Ausdrucke je A 4 Seite, farbig 0,50 €
- Internetgebühr je angefangene 30 Min. 0,50 €
Fernleihbestellungen:
- Bearbeitungsgebühr pro aufgegebene Bestellung 0,50 €
- Portogebühren für die Rücksendung der angeforderten Medien
§ 9 Säumnisgebühren
(1) Für Medieneinheiten, bei denen die Leihfrist überschritten wurde, ist eine
Säumnisgebühr zu entrichten. Die Gebühr ist ab dem 1. Kalendertag der
Überschreitung der Leihfrist unabhängig von einer schriftlichen Mahnung zu
zahlen.
Die Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Ausleihfrist pro Woche und
Medieneinheit, unabhängig von einer schriftlichen Mahnung betragen: 1,00 €
zuzüglich Portogebühren.
Die begonnene Woche wird als volle Woche gerechnet. Die Gebühren werden
bis zu einer Höchstdauer von 10 Wochen berechnet.
§ 10 Verwaltungskostenpauschalen
Folgende Verwaltungskostenpauschalen werden erhoben:
(1) Adressermittlung bei unzustellbaren Anschreiben 5,00 €
(2) Ausstellen eines Ersatzausweises 3,00 €
(3) pro Anschreiben 1. Medienmahnung 1,00 €